1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt und bereitgestellt ist. Er verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
  2. Alle Gästezimmer sind Nichtraucherzimmer; an der Eingangstür ist dieses mit einem besonderen Hinweis nochmals verdeutlicht. Bei Zuwiderhandlung wird eine Sonderreinigungs- und Nutzungsausfallpauschale in Höhe von 50 EUR erhoben.
  3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den folgenden Teil des vereinbarten Preises zu zahlen:
    – 80 % des Preises bei Übernachtung mit Frühstück
    – 70 % des Preises bei Übernachtung mit Teilverpflegung
    – 60 % des Preises bei Übernachtung mit Vollverpflegung
  4. Der Leistungsnehmer kann Um- bzw. Abbestellungen (Storno) von reservierten Zimmern oder Funktionsräume sowie Arrangements vornehmen. Das Hotel kann, sofern keine anders lautenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, seinen Erfüllungsanspruch sowohl in konkreter Höhe als auch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen pauschaliert geltend machen:
    – bei Storno bis zum 30. Tag vor vereinbartem Anreisetag – kostenlos
    – bei Storno bis zum 14. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 30% des Leistungspreises
    – bei Storno bis zum 7. Tag vor vereinbartem Anreisetag – 50% des Leistungspreises
    – bei Storno danach – 80% des Leistungspreises
  5. Der Vermieter ist gemäß dem Grundsatz von Treu und Glauben im Geschäftsleben zur Schadensminderung verpflichtet und somit gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um den Schaden für den Gast bestmöglich zu verringern bzw. zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vermietung der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Punkt 3 berechneten Betrag zu zahlen.
  7. Die Bezugsfertigkeit der Unterkunft wird am Anreisetag ab 14.00 Uhr gewährleistet. Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 11.00 Uhr zu räumen, falls keine anderen Abmachungen einvernehmlich getroffen wurden. Nimmt der Gast über diese Zeit hinaus das Zimmer in Anspruch, kann eine weitere Nacht berechnet werden.
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Worpswede zuständige ordentliche Gericht. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis und für die Haftung des Vermieters für eingebrachte Sachen die Bestimmungen des BGB.

Einen schönen Aufenthalt wünscht Ihnen
Das Team vom Galerie-Hotel Maribondo